Führerscheinklassen

B

 

Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre  (BF17)

Diese Führerscheinklasse beinhaltet PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5t.

BF17

 

Mindestalter: 17 Jahre (begleitendes Fahren)

BE / BE17

 

Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre  (BF17)

Bei der Klasse BE hat man die Möglichkeit schwerere Fahrzeugkombinationen zu fahren bis max. 7 t. Dabei darf der PKW max. 3,5 t zGM und der Anhänger ebenfalls max. 3,5 t zGM auf die Waage bringen. Der Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B ist erforderlich! Der Schein erfordert eine Ausbildung mit Sonderfahrten und eine praktische Prüfung beim TÜV.

B197

 

Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (BF17)

Die Fahrausbildung erfolgt hier im Automatik-Fahrzeug. Zusätzlich bekommt man mindestens 10 Std. Schaltausbildung mit KfZ-Schaltgetriebe sowie eine Testfahrt im Schaltfahrzeug. Die praktische Prüfung findet im Automatik-Fahrzeug statt und nach erfolgreichem Abschluss erhält man den Führerschein für beide Antriebe.

Erwerb der Klasse A1 (125er)

 

Mindestalter: 16 Jahre

Übrigens: bei dieser Klasse fängt hier schon die Probezeit (2 Jahre) an abzulaufen!

Erwerb der Klassen A oder A2 als Aufstieg

 

Motorradfahren – jetzt nur mit einer praktischen Prüfung möglich.
Wer die Klasse A1 mehr als 2 Jahre besitzt (auch, wer die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat), kann den Aufstieg zur Klasse A2 erlangen, genauso die Klasse A bei Vorbesitz der Klasse A2 über 2 Jahre.
Man stellt den Führerscheinantrag, macht einige Fahrstunden (nur nach Bedarf) und dann die praktische Fahrprüfung – ganz ohne Theorie!

Kleinkraftrad (AM)

 

Mindestalter: 16 Jahre

Der sogenannte Roller- oder Mopedführerschein, der das Fahren von Kleinkrafträdern mit max. 50 ccm Hubraum oder 4 kW Leistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt, inklusive Mopeds, Mokicks, Rollern und bestimmten vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (z.B. Mopedautos). Die Ausbildung umfasst 14 Theorie- Doppelstunden und Praxis und die Prüfung beinhaltet Multiple-Choice-Fragen sowie praktische Fahraufgaben (wie Slalom und Gefahrenbremsung). 

Mofa Prüfbescheinigung

 

Mindestalter: 15 Jahre

Du brauchst lediglich:

  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht und
  • 1 Doppelstunde Fahrunterricht.

Dann machst Du eine theoretische Prüfung beim TÜV – das war´s schon!
Hast Du nicht mehr als 7 Fehlerpunkte händigt Dir der TÜV sofort Deine Mofa Prüfbescheinigung aus.

L – „kleiner Traktorführerschein“

 

Vorteil bei dieser Klasse:

  • keine praktische Prüfung, nur Theorie
  • Traktor bis max. 40 km/h BbH
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